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Hans-Peter Friedrich oder: Wie ich lernte, die Bombe zu lieben

By United States Department of Energy (U.S. DOE/NNSA Photo Library (image XX-033)) [Public domain], via Wikimedia Commons
Bundesinnenminister Hans-Peter „Dr. Strangelove“ Friedrich setzt die Tradition von CDU und CSU von sehr malerischen und doch vollkommen abstrusen Vergleichen fort: Nach angedeuteten Hitler-Vergleichen („größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten“ (GröVaZ), Wolfgang Schäuble (CDU) in der alten Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung) und „Stoppschildern im Internet“ (Ursula von der Leyen (CDU) über ihr vermeintliches Werkzeug gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet) oder dem „Vermummungsverbot im Internet“ oder einem „digitalen Radiergummi im Internet“ (Axel Eduard Fischer (CDU) mit merkwürdigen Vorstellungen zur Funktionsweise des Netzes) ist nun der CSU-Minister an der Reihe.
Und zwar warnt Friedrich dabei mit sehr originellen Worten: Es sei „nur eine Frage
der Zeit, bis kriminelle Banden oder Terroristen virtuelle Bomben zur
Verfügung haben werden.“
Diese Einschätzung sowie die aus der neuesten BKA-Statistik gewonnene Erkenntnis, dass die Anzahl der Betrugsfälle, die mit Hilfe des Internets begangen werden, nutzt der Innenminister, um vehement für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu werben. Schließlich: „Wenn das Netz zu unsicher wird, wird es unbrauchbar.“
Man könnte das ganze als das übliche populistische, marktschreierische Geschwätz abtun, das es eigentlich auch ist. Dabei darf man die Gefährlichkeit dieser Forderungen aber nicht unterschätzen. Wurde bisher immer betont, die aus der Vorratsdatenspeicherung gewonnenen Daten würden äußerst vorsichtig, extrem selten und selbstverständlich nur bei schwersten Straftaten im Kampf gegen den Terrorismus Verwendung finden, wodurch in der Praxis praktisch kaum ein Bundesbürger von den Maßnahmen überhaupt betroffen sei, stellen die jüngsten Aussagen von Friedrich das Eingeständnis dar, dass es sich hierbei allenfalls um Beschwichtigungsversuche gehandelt hat.
Von einer pauschalen Datenerfassung wären schon einmal alle
Deutschen betroffen, die Ausweitung auf vergleichsweise harmlose
Alltagskriminalität würde schon im Voraus gegen die eng gefassten
Bedingungen verstoßen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner
letzten Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung getroffen hat. Sind die Mittel jedoch erst einmal da – das kennen wir aus anderen Debatten – wäre es doch unverantwortlich, sie nicht auch schon gegen Ordnungswidrigkeiten einzusetzen.
Wolfgang Schäuble [als ehemaliger Bundesinnenminister] hat in Hans-Peter Friedrich, so scheint es, endlich einen würdigen und sehr ehrgeizigen Amtsnachfolger gefunden.
Mein Führer, ich kann wieder gehen!
[Zum Titel und den anderen Anspielungen in diesem Text: siehe Wikipedia.]
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