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Vertrauensfragen

Quelle: Wikimedia Commons
Bei Gesprächen über ausufernde Ermittlungs- und Überwachungsbefugnissen werde ich immer wieder mit dem Argument konfrontiert, dass es relativ unproblematisch sei, dem Staat seine alle Daten anzuvertrauen – schließlich lebten wir noch immer in einem Rechtsstaat, in dem mit dem Gesammelten kein Schindluder getrieben würde. Anders sei das beispielsweise bei Facebook; hier wisse niemand, was mit den Daten passiert, eine Kontrolle gebe es erst recht nicht.
Die seit einer guten Woche munter diskutierten Vorgänge um den „Bundestrojaner“ zeigen, dass den staatlichen Behörden dieses Vertrauen vielfach zu leichtfertig entgegen gebracht wird.
Eine gute Übersicht darüber, was der Bundestrojaner überhaupt ist, und was er macht, zeigt das folgende Video, das Alexander Svensson (wortfeld.de) erstellt hat:
Ohne selbst auch noch einmal die gesamte Diskussion wiederholen zu wollen, seien nur ein paar herausragende Punkte genannt:
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Der Trojaner ist in den letzten Jahren anscheinend in (mindestens) rund 100 Fällen zum Einsatz gekommen.
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Die Software ist durchaus in Fällen von „Alltagskriminalität“ zum Einsatz gekommen.
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In der öffentlichen Diskussion hieß es dagegen immer von Seiten der Politik, es ginge ausschließlich um schwerste Kriminalität und lediglich um eine Handvoll Einsätze pro Jahr.
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Der Trojaner konnte von Anfang an viel mehr, als nach Entscheidungen durch Bundesverfassungsgericht und Landgerichte erlaubt. Außer dem „Abhören“ von Telefonaten per Skype sind in zahlreichen Fällen unerlaubterweise Screenshots angefertigt worden. Weiter Funktionen waren vorgesehen, ob sie zum Einsatz gekommen sind, ist bisher unklar.
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Der Einsatz eines Trojaners ist für das Belauschen von Skype-Gesprächen nicht notwendig, da Skype mit Ermittlungsbehörden zusammen arbeitet – wenn man das als Behörde möchte.
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Der Trojaner weist einige schwerwiegende Sicherheitsprobleme auf, die die gesamte Gerichtsverwertbarkeit in Frage stellen. Unter anderem kann durch Dritte die unverschlüsselte Fernsteuerung übernommen werden und so der Zielrechner nach Belieben manipuliert werden, indem dort etwa kompromittierende Dateien platziert werden.
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Zu allem Überfluss leitet der Trojaner seine Daten zu Verschleierungszwecken auch noch über einen Server in den USA.
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Die Software wurde von einem privatwirtschaftlichen Dienstleister entwickelt und offensichtlich nicht bzw. nicht hinreichend durch die Behörden überprüft – wahrscheinlich aufgrund mangelnder Kompetenzen.
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Eine kontrollierbare Trennung zwischen Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ scheint unmöglich realisierbar zu sein.
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Ganz offensichtlich werden rechtliche Grenzen von den Ermittlungsbehörden gezielt und bewusst ignoriert.
Äußerst bedenklich sind die Reaktionen der Behörden und Ministerien auf die Aufdeckungen durch den Chaos Computer Club (CCC). Während das BKA zu erst noch bestritten hatte, eine solche Software überhaupt eingesetzt zu haben, sickerte nach und nach durch, dass zahlreiche Landes- und Bundesbehörden – eben auch das BKA – eine Trojaner-Software eingesetzt haben.
Besonders hervorgetan, und zwar nicht im positiven Sinn, hat sich mit seinen Reaktionen wieder einmal Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, der versucht, die Rollen zu vertauschen: Er sieht im Einsatz der Trojaner-Software trotz der gegenteiligen Gerichtsurteile keinen Rechtsbruch, nicht einmal eine rechtliche Grauzone. Stattdessen habe der CCC keine Aufklärung geleistet (sic!), falsche Aussagen getätigt und falsche Beschuldigungen gemacht, und damit schlicht Chaos verursacht. Außerdem scheint die Rechtsprechung ihm relativ egal zu sein; schließlich brauche man unbedingt die heimlich Überwachung inklusive Screenshot- und anderer Funktionen.
Vertrauensfördernd sind diese Manöver nicht. Im Gegenteil kann sich eher die Piratenpartei für unfreiwillige Werbung bedanken. Zu recht wird kritisiert, dass sie bisher viel zu verhalten reagiert. Richtig wäre es jetzt, die Vorgänge endlich lückenlos aufzuklären. Das können nur die Behörden, und nicht, wie irrsinnigerweise zum Teil gefordert, der CCC. Und damit der Weg dafür frei ist, muss als erstes Hans-Peter Friedrich von seinem Amt zurücktreten.
An dieser Stelle sei noch auf einige empfehlenswerte Texte zum Thema verwiesen:
law blog: Chaos Computer Club enttarnt den Bundestrojaner
Kristian Köhntopp: Der Trojaner nach dem Trojaner
Heise online: Staatstrojaner: Bundesinnenminister verteidigt den Einsatz und greift CCC an
YuccaTreePost: Bundestrojaner: Big Brother ist watching your PC – Geschichte eines Vertrauensverlustes
Netzpolitik.org: Netzpolitik-Interview: Ulf Buermeyer über den Staatstrojaner
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